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   OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20   

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https://dejure.org/2020,13250
OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20 (https://dejure.org/2020,13250)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.2020 - 13 MN 185/20 (https://dejure.org/2020,13250)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 13 MN 185/20 (https://dejure.org/2020,13250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Coronabedingte Schließung von Bordellen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schließung einer Prostitutionsstätte wegen Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prostitutionsstätten in Niedersachsen bleiben vorerst geschlossen - Schließung von Prostitutionsstätten weiterhin notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20
    Die danach vorliegenden tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG verpflichten die zuständigen Behörden zum Handeln (gebundene Entscheidung, vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205, 212 - juris Rn. 23).

    Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG können aber auch (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressat von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., S. 212 f. - juris Rn. 25 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris Rn. 8 f.).

    Im Falle eines hochansteckenden Krankheitserregers, der bei einer Infektion mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer tödlich verlaufenden Erkrankung führen würde, drängt sich angesichts der schwerwiegenden Folgen auf, dass die vergleichsweise geringe Wahrscheinlichkeit eines infektionsrelevanten Kontakts genügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., S. 216 - juris Rn. 32).

    Der Gesetzgeber hat § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG daher als Generalklausel ausgestaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., S. 213 - juris Rn. 26 unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, BT-Drs.

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2020 - 13 MN 63/20

    Abstandsgebot; Adressatenkreis; Autowaschanlage; Corona; Ermessen; Gefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20
    "Schutzmaßnahmen" im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG können daher auch Untersagungen oder Beschränkungen von unternehmerischen Tätigkeiten in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sein (vgl. Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 165/20 -, juris Rn. 38 (Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen in Tattoo-Studios); Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 28 (Schließung von Fitness-Studios); VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.5.2020 - 1 S 1281/20 -, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 5.5.2020 - 13 MN 124/20 -, juris Rn. 31 (jeweils zum Verbot des Präsenzbetriebs von Nachhilfeeinrichtungen); VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.5.2020 - 1 S 1244/20 -, juris Rn. 16 (Untersagung des Betriebs von Spielhallen); OVG Bremen, Beschl. v. 7.5.2020 - 1 B 129/20 -, juris Rn. 20; Senatsbeschl. v. 29.4.2020 - 13 MN 120/20 -, juris Rn. 33 (jeweils zur Beschränkung der Verkaufsfläche von Einzelhandelsgeschäften); Senatsbeschl. v. 24.4.2020 - 13 MN 104/20 -, juris Rn. 30 (Schließung von Zoos und Tierparks); Senatsbeschl. v. 16.4.2020 - 13 MN 67/20 -, juris Rn. 43 (Verbot des Verkaufs von Blumen und anderen Pflanzen auf Wochenmärkten); Senatsbeschl. v. 14.4.2020 - 13 MN 63/20 -, juris Rn. 53 (Schließung von Autowaschanlagen); Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 11 ff. (Schließung von Einzelhandelsgeschäften)).

    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. Senatsbeschl. v. 14.4.2020 - 13 MN 63/20 -, juris Rn. 62).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20
    - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 39 ff.; Beschl. v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 -, juris 17 f.).

    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31).

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Es können folglich nur solche Maßnahmen verbindlich angeordnet werden, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    "Schutzmaßnahmen" im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG können daher auch Untersagungen oder Beschränkungen von unternehmerischen Tätigkeiten in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sein (vgl. mit zahlreichen Beispielen und weiteren Nachweisen: Senatsbeschl. v. 29.5.2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 27), wie sie in § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung gegenüber den Betreibern von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben sowie Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Campingplätzen getroffen worden sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.5.2020 - OVG 11 S 38/20 -, juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 13 B 1197/20

    Eilantrag gegen "Maskenpflicht" im Unterricht erfolglos

    8/2468, S. 27; Senatsbeschlüsse vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris, Rn. 70, sowie vom 15. April 2020 - 13 B 440/20.NE -, juris, Rn. 82 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, juris, Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 13 MN 185/20 -, juris, Rn. 24, etwa weil - wie hier - aus tatsächlichen Gründen vielfach gar nicht klar ist, ob eine Person "Störer" oder "Nichtstörer" ist.
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